Wie ist das mit den Nutzungsrechten der Bilder?

22/06/2018


Es gibt grundsätzlich 3 verschiedene Rechte, die ich hier gerne näher erkläre:
1. Das Urheberrecht des Fotografen: Dieses Recht ist nicht veräußerbar und bleibt immer bei Gimaga Fotografie, das Recht auf die Namensnennung des Fotografen bei Veröffentlichungen fällt auch in diese Kategorie. Alle Fotos sind als Werk grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt. Die Fotos sind entweder als Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder im Sinne des § 71 Abs. 1 UrhG geschützt.

2. Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht: ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.

3. Nutzungsrecht: Das ist das Recht um das es dem Kunden wohl hauptsächlich geht. Hier wird die Nutzung des Bildes für verschiedene Zwecke geregelt. Für den privaten Gebrauch (Abzüge machen, an Freunde weitergeben, usw.) sind alle unsere Bilder freigegeben, zusätzlich erlauben wir die private Nutzung in sozialen Netzwerken, die berufliche/gewerbliche Nutzung von Bildern ist nur in bestimmten Paketen enthalten.